SG IMMOBILIEN BREMEN
Verkauf - Vermietung - Beratung

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 

1. Geltung

Mit der Anforderung des Exposè in Kenntnis unserer Provisionserwartung kommt zwischen dem Empfänger (Maklerkunde) und SG IMMOBILIEN BREMEN ein provisionspflichtiger Maklervertrag über das angebotene Objekt zustande, dessen Bestandteil diese AGB sind, die hiermit vom Maklerkunden anerkannt werden.

2. Vertraulichkeit / Weitergabeverbot

Die von SG IMMOBILIEN BREMEN übersandten Angebote und Informationen, insbesondere Exposè und deren Inhalt sind vertraulich und nur für den jeweiligen Empfänger bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist ohne ausdrückliche Zustimmung von SG IMMOBILIEN BREMEN untersagt. Verstößt der Maklerkunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder eine andere Person, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, der nach Maßgabe dieser Bedingungen provisionspflichtig wäre, so verpflichtet sich der Maklerkunde zur Zahlung eines Schadenersatzes in Höhe der Provision auf der Grundlage dieser Vereinbarungen. Der Nachweis, dass ein niedrigerer oder kein Schaden entstanden ist, bleibt dem Maklerkunden vorbehalten. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch durch SG IMMOBILIEN BREMEN wegen unbefugter Weitergabe von Informationen bleibt davon unberührt.

3. Angebote

Die Angebote von SG IMMOBILIEN BREMEN erfolgen freibleibend und unverbindlich. Irrtum und Zwischenverkauf / Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. Den objektbezogenen Angaben liegen die uns erteilten Auskünfte und Informationen, insbesondere des Verkäufers / Vermieters zugrunde. Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit wird von SG IMMOBILIEN BREMEN nicht übernommen. Es obliegt daher dem Kunden, die Objektinformationen und Angaben auf Ihre Richtigkeit zu prüfen. Eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit und / oder Vollständigkeit dieser Angaben wird nur für den Fall eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens übernommen.

4. Entstehen des Provisionsanspruchs

Die Bekanntgabe (Nachweis) der Objektadresse und / oder des Anbieters geschieht unter ausdrücklichem Hinweis auf die Provisionsforderung von SG IMMOBILIEN BREMEN im Falle des Ankaufs oder der Anmietung. Der Provisionsanspruch von        SG IMMOBILIEN BREMEN entsteht, sobald auf Grund des Nachweises und / oder der Vermittlung durch SG IMMOBILIEN BREMEN ein Hauptvertrag bezüglich des benannten Objekts zustande gekommen ist. Hierbei genügt Mitursächlichkeit der Maklertätigkeit. Wird der Hauptvertrag zu anderen, als zu den ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des von SG IMMOBILIEN BREMEN nachgewiesenen Vertragspartner zustande, so berührt dieses den Provisionsanspruch von SG IMMOBILIEN BREMEN nicht, solange das zustande gekommene Geschäft mit dem angebotenen Geschäft wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht.

5. Fälligkeit des Provisionsanspruchs

Der Provisionsanspruch wird bei Abschluss des Kaufvertrages / Mietvertrages fällig. Die Provision ist zahlbar nach Rechnungserteilung. SG IMMOBILIEN BREMEN hat das Recht, beim Abschluss des Hauptvertrages anwesend zu sein. Erfolgt der Abschluss des Hauptvertrages ohne die Teilnahme von SG IMMOBILIEN BREMEN, so ist der Kunde verpflichtet, SG IMMOBILIEN BREMEN unverzüglich Auskunft über den wesentlichen Inhalt des Hauptvertrages und die Bemessungsgrundlage des Provisionsanspruchs zu erteilen.  

6. Höhe der Provision

Die Provision errechnet sich aus dem Gesamtkaufpreis bzw. dem Gesamtmietpreis. Sofern nichts anderes vereinbart ist, beträgt die Maklerprovision 6,0% vom wirtschaftlichen Kaufpreis zuzüglich der geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, jeweils hälftig zahlbar durch den Käufer und den Verkäufer, bzw. 2,38 Monats-Nettokaltmieten bei Mietobjekten, zahlbar durch den Vermieter, bei Gewerbemietobjekten 2,5 Monats-Nettokaltmieten, zahlbar durch den Mieter, jeweils inklusive der geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Wird eine Immobilie mit dem Zusatz "Ohne Provisionskosten für den Käufer" (ehemals "Provisionsfrei") angeboten, so zahlt der Verkäufer die gesamte, vereinbarte Maklerprovision. 

7. Vorkenntnis

Ist dem Kunden das von SG IMMOBILIEN BREMEN angebotene Objekt bereits bekannt, so hat er dieses unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Kalendertagen, mitzuteilen und auf Verlangen von SG IMMOBILIEN BREMEN zu belegen. Unterlässt der Kunde diesen Hinweis, so hat er SG IMMOBILIEN BREMEN sämtliche Aufwendungen, die SG IMMOBILIEN BREMEN dadurch entstehen, dass auf die Vorkenntnis nicht oder verspätet hingewiesen wurde, als Schaden zu ersetzen.

8. Tippgeber-Provision

Voraussetzungen für den Erhalt einer Tippgeber-Provision sind:

  • die Immobilie bzw. das Grundstück ist SG IMMOBILIEN BREMEN noch nicht bekannt
  • die Immobilie bzw. das Grundstück ist noch nicht öffentlich zum Verkauf ausgeschrieben (z. B. Inserat in Zeitungen oder auf Immobilienportalen)
  • SG IMMOBILIEN BREMEN schließt auf Grund des Tipps einen Maklervertrag mit dem Verkäufer ab, wonach eine Provision nach Nummer 6 dieser AGB vereinbart ist
  • bei erfolgreicher Vermarktung durch SG IMMOBILIEN BREMEN erfolgt bei Verkauf bzw. Vermietung des Objekts der Abschluss eines Hauptvertrages
  • der Tippgeber darf nicht gleichzeitig auch Eigentümer / Miteigentümer der empfohlenen Immobilie bzw. des Grundstücks sein

9. Haftungsbegrenzung

Die Haftung für fahrlässiges Verhalten von SG IMMOBILIEN BREMEN, dessen gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist ausgeschlossen. Dieses gilt nicht, soweit der Schaden in der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit besteht oder auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht.

10. Informationspflicht nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)

SG IMMOBILIEN BREMEN ist nicht verpflichtet und nicht bereit, im Falle einer sich aus dem Vertragsverhältnis zwischen           SG IMMOBILIEN BREMEN und einem Verbraucher ergebenden oder sich darauf beziehenden Streitigkeit vor Klageerhebung ein Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstellen nach den Bestimmungen des VSBG durchzuführen.

11. Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dieses gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil jedoch wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, welche den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bremen.

13. Einverständniserklärung

Die beteiligten Parteien erklären sich mit der Verarbeitung und Speicherung personenbezogener und objektbezogener Daten einverstanden, sofern dieses im Zusammenhang mit einem vereinbarten Immobiliengeschäft steht.